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Reisen mit Lithium-Batterien

Rollstühle / Mobilitätshilfen mit Lithium-Batterien

  • Sie sollten sich mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug mit dem Air Cairo-Verkaufsbüro oder unserem Callcenter in Verbindung setzen, um uns Ihre Anfrage mitzuteilen.
  • Air Cairo akzeptiert alle Arten von batteriebetriebenen Rollstühlen als aufgegebenes Gepäck, wie etwa Rollstühle mit Trockenbatterie, Gelbatterie oder auslaufsichere elektrische Batterien (Nassbatterien werden nicht akzeptiert).
  •  Lithium-Ionen-batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Mobilitätshilfen können als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden, vorausgesetzt, die Batterie ist von einem Typ, der den Prüfanforderungen der Vereinten Nationen (UN) gemäß dem UN-Handbuch der Tests und Kriterien, Teil III Abschnitt 38.3 entspricht. Zur Einhaltung der internationalen Sicherheitsvorschriften für den Luftverkehr müssen bestimmte Sicherheitsverfahren befolgt werden, auf die wir Sie bei der Buchung hinweisen.
  • Bitte wenden Sie sich an das Air Cairo-Verkaufsbüro oder unser Callcenter, um Hilfe zu erhalten, und teilen Sie uns das Gewicht und die Größe Ihres Rollstuhls, den für Ihren batteriebetriebenen Rollstuhl verwendeten Batterietyp und die Wattstunden der Lithium-Ionen-Batterie mit, falls Ihr Rollstuhl mit einer solchen betrieben wird.
  • Rollstühle mit Lithium-Ionen-Batterie oder ähnliche Mobilitätshilfen wie Roller sind im Luftverkehr erlaubt, jedoch unter folgenden Bedingungen:
    • Die Batterien müssen von einem Typ sein, der die Testanforderungen des UN-Handbuchs erfüllt.
    • Es wird empfohlen, dass Kunden sich im Voraus mit den jeweiligen Betreibern abstimmen.
    • Die meisten Roller verfügen über einen Schlüssel, der in die Aus-Position geschaltet, abgezogen und dem Kunden zur sicheren Aufbewahrung übergeben werden kann. Die meisten elektrischen Rollstühle werden jedoch mit einem Druckknopf ein- und ausgeschaltet.

Rollstühle mit Lithium-Ionen-Batterie werden gemäß den folgenden Richtlinien akzeptiert:

Rollstühle mit fester Batterie:

  • Die Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten.
  • In der Passagierkabine darf maximal eine Ersatzbatterie bis zu 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien bis zu je 160 Wh mitgeführt werden.
  • Die Batterieklemmen sind gegen Kurzschlüsse geschützt (z. B. durch Einschließen in einen Batteriebehälter).
  • Die Batterie muss sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt sein und wird normal als aufgegebenes Gepäck akzeptiert.
  • Die Stromkreise wurden unterbrochen (mittels Schalter) oder die Pole getrennt und isoliert.
  • Die Mobilitätshilfen müssen so transportiert werden, dass sie vor Beschädigungen durch den Transport von Gepäck, Post oder anderer Fracht geschützt sind.

Rollstühle mit abnehmbarer Batterie:

  • Die Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten.
  • In der Passagierkabine darf maximal eine Ersatzbatterie bis zu 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien bis zu je 160 Wh mitgeführt werden.
  • Die Batterie muss entfernt werden.
  • Der Rollstuhl / die Mobilitätshilfe darf dann ohne Einschränkung als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
  • Die Batterie muss durch Isolieren der Pole gegen Kurzschluss geschützt werden (z. B. durch Abkleben der freiliegenden Pole mit Klebeband).
  • Die entnommene Batterie muss vor Beschädigungen geschützt werden (z. B. indem jede Batterie in eine Schutzhülle gelegt wird). Die Batterie muss in der Passagierkabine mitgeführt werden.
  • Das Entfernen der Batterie aus dem Gerät muss gemäß den Anweisungen des Herstellers oder Gerätebesitzers erfolgen.

Wie werden die Wattstunden ermittelt:

  • Wenn die Batterie, die Sie transportieren möchten, eine Nennleistung von 11,1 Volt und eine Kapazität von 4.400 mAh pro Zelle hat:
    • 4.400 mAh sind 4.400 Milliamperestunden. Da die meisten Batterien einen niedrigen Amperestundenwert haben, werden sie in Milliamperestunden (mAh), einem Tausendstel einer Amperestunde (Ah), gemessen.
    • Teilen Sie 4.400 mAh durch 1.000, um die Amperestunden (Ah) zu erhalten: (4.400 mAh ÷ 1.000 = 4,4 Ah)
    • Um die Wattstunden dieser Batterie zu bestimmen, multiplizieren Sie 11,1 Volt mit 4,4 Amperestunden: (11,1 V x 4,4 Ah = 48,8 Wh)

Lithiumbatterien in elektronischen Geräten:

  • Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennleistung von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh, dürfen als Ersatzbatterie nur im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Lithium-Ionen- / Lithium-Metall-Batterien (jeglicher Wattstunden) wie z. B.: Hoverboards, Einräder, Airwheels, Elektrofahrräder, Segways, Autobatterien, Unterwasserlampen usw. sind nicht gestattet.
  • Elektronische Zigaretten, E-Pfeifen und andere persönliche Vaporizer auf Lithium-Ionen-Basis sind nicht erlaubt, es sei denn, sie sind in ein Gerät integriert. Das Aufladen und die Nutzung an Bord sind strengstens verboten.
  • Lithium-Ionen Powerbanks: (weniger als 20.000 mAh: maximal 2 Stück; zwischen 20.000–32.000 mAh: maximal 1 Stück; mehr als 32.000 mAh: verboten). Das Aufladen an Bord ist verboten.
  • Lithium-Ionen-Batterien, Lithium-Metall-Batterien oder Powerbanks ohne deutliche Markierung der Wattstundenzahl oder des Lithium-Metall-Gehalts oder bei denen die Wattstundenzahl nicht berechnet werden kann, sind verboten.

Verfahren für Ersatzbatterien an Sicherheitskontrollpunkten:

  • Die freiliegenden Anschlüsse müssen mit Plastikband abgeklebt werden; oder
  • in eine Plastiktüte gelegt werden; oder
  • in ihrer Originalverpackung belassen werden.
  • Ob eine Lithiumbatterie im Flugzeug transportiert werden kann oder nicht, hängt von ihrer Konfiguration und ihrer Wattstundenzahl (Wh) (bei wiederaufladbaren Lithium-Ionen-/Polymer-Batterien) oder ihrem Lithiumgehalt (LC) (bei nicht wiederaufladbaren Lithium-Metall-Batterien) ab. Da wir nur Flughäfen mit gründlichen Sicherheitskontrollen anfliegen, werden Ihre Gegenstände beschlagnahmt, wenn sie diesen Anforderungen nicht entsprechen.

Hinweis:

  • Aus Sicherheitsgründen sind elektronische Zigaretten verboten (Gebrauch / Aufladen an Bord des Flugzeugs). Elektronische Zigaretten dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
  • Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung oder das Aufladen von Powerbanks an Bord verboten.

Intelligente Taschen (Smart Bags): Die Beförderung von „Smart Bags“, die mit einer Lithiumbatterie oder einer Powerbank betrieben werden, muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

Für das Handgepäck:

  • Smart Bags sind in der Kabine erlaubt, wenn die Batterie herausnehmbar ist und die Größen- und Gewichtsgrenzen für das Handgepäck von Air Cairo einhält.
  • Der Akku kann installiert bleiben, wenn das Smart Bag vollständig ausgeschaltet ist.
  • Wenn das Gepäckstück nicht ausgeschaltet oder die Batterie nicht entfernt werden kann, wird das Smart Bag auf Flügen von Air Cairo nicht zugelassen.

Für das aufgegebene Gepäck (im Frachtraum):

  • Smart Bags sind im aufgegebenen Gepäck erlaubt, vorausgesetzt, die Batterie wird entfernt und in der Kabine mitgeführt.
  • Wenn das Smart Bag die Größen- und Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck auf der Strecke überschreitet und die Batterie nicht herausnehmbar ist, kann es auf einem Flug von Air Cairo nicht transportiert werden.