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Unzulässiges Reisegepäck

Um Ihre Sicherheit an Bord zu gewährleisten und internationale Vorschriften einzuhalten, ist die Beförderung bestimmter Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck nicht gestattet. Hier finden Sie eine Übersicht, welche gefährlichen Gegenstände in welchem Gepäckstück befördert werden dürfen. Außerdem erfahren Sie hier, welche Bedingungen die Gegenstände erfüllen müssen.

Gefährliche Gegenständen der folgenden Liste dürfen aus Sicherheitsgründen weder als aufgegebenes Gepäck noch im Handgepäck befördert werden:

  • Komprimierte Gase (entzündliche, nicht brennbare und giftige Gase) wie etwa Aerosole, Campinggas
  • Sprengstoffe, Munition, Feuerwerke und Wunderkerzen (außer Sportfeuerwaffen, die 5 kg Munition pro Passagier und maximal 2 Gewehre nicht überschreiten)
  • Verschiedene gefährliche Güter (wie Quecksilber, schädliche Stoffe, magnetisierte Stoffe oder gesundheitsschädliche Stoffe)
  • Radioaktives Material
  • Samsung Galaxy Note7
  • Ethologische Wirkstoffe (chemisches Reagenz)
  • Laut Luftfahrtbundesamt – Sicherheitsinformtionen für Betreiber (SAFO) – wird empfohlen, E-Zigaretten und zugehörige Geräte im Handgepäck anstatt im aufgegebenen Gepäck mitzuführen
  • Oxidationsmittel (Bleichpulver, Peroxide ..., und dgl.)
  • Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe wie (Feuerzeuge, Streichhölzer, Farben, Verdünnungsmittel)
  • Reizstoffe
  • Aktentaschen mit eingebauten Alarmgeräten oder die mit Lithiumbatterien betrieben werden.
  • Ätzende Stoffe (wie Säuren, Laugen, Nassbatterien … , und dgl.)
  • Messer, Dolche, Schwerter …, und dgl.
  • Mobilitätshilfen für die Freizeitgestaltung wie selbstbalancierende Hoverboards sind an Bord von Air Cairo-Flügen als aufgegebense Gepäck oder Handgepäck UNTERSAGT.
  • Trockeneis über 2,5 kg
  • Wärmeerzeugende Objekte
  • Sauerstoffgeneratoren, flüssiger Sauerstoff
  • Leicht entzündliche Materialien, z. B. Streichhölzer für alle Anwendungen
  • Stark magnetische Materialien
  • Sicherheitstaschen oder Aktentaschen mit Lithiumbatterien oder pyrotechnischen Geräten
  • Doppelt

 
Bitte beachten Sie::

  • Die Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck gelten auch für die aufgeführten Gegenstände.
  • Bestimmte Gegenstände sind im Handgepäck Gepäck erlaubt, jedoch nicht im aufgegebenen Gepäck. Diese Gegenstände müssen entfernt werden, wenn Ihr Handgepäck nicht in der Kabine untergebracht werden kann.
  • Für Kunden, die nach oder aus Saudi-Arabien reisen, ist es verboten, einige Medikamente (wie Tramadol, Lebraks und Rovamesan), die in der Arzneimittelliste aufgeführt sind, mitzuführen, um die Verhaftung und Abschiebung ihrer jeweiligen Inhaber zu vermeiden.

Die Liste der verbotenen Gegenstände ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert werden. Für bestimmte Flüge können zusätzliche Bestimmungen gelten. Darüber hinaus sind nationale Vorschriften sowie die Gefahrgutvorschriften des Internationalen Luftverkehrsverbandes (IATA) zu beachten. Eine Kopie dieser Bestimmungen ist auf Anfrage bei der Fluggesellschaft erhältlich.